Während die Welt mehr und mehr zusammenwächst, dominiert im Zahlungsverkehr bisher nach wie vor das jeweilige nationale Verfahren. Das soll sich nun ändern. Dazu haben Politik und Kreditwirtschaft einheitliche Regelungen für den nationalen und europäischen Zahlungsverkehr eingeführt: SEPA. Die Abkürzung steht für Single Euro Payments Area (Einheitlicher Euro- Zahlungsverkehrsraum). Die neuen einheitlichen Verfahren gelten für Euro-Zahlungen in den 28 EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen sowie Monaco und der Schweiz. Dabei werden Überweisungen und Lastschriften bis zum 1. Februar 2014 auf das neue europaweite Verfahren SEPA umgestellt. Statt Bankleitzahl und Kontonummer benötigen Sie dann die IBAN, die beide zusammenführt. Das gilt auch für Überweisungen innerhalb Deutschlands. Die IBAN ist je nach Land unterschiedlich lang – in Deutschland hat sie immer 22 Stellen. Sie besteht aus einem dem Länderkennzeichen DE und einer Prüfziffer, sowie der Bankleitzahl und der Kontonummer in zehnstelliger Form. Ihre persönliche IBAN finden Sie auf Ihrem Kontoauszug und Ihrer Bankkundenkarte. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Wer mit Hunden nur selten zu tun hat, ist durch die bloße Anwesenheit eines Vierbeiners schnell verunsichert. Das gilt umso mehr, wenn der Hund in seinem angestammten Revier angetroffen wird. Liegt das heimische Revier in einem Ladengeschäft wird es für so manchen Kunden problematisch. So geschehen in einem vor dem Landgericht Coburg verhandelten Fall. Dort hatte eine Kundin einen Laden betreten, als sie kurz darauf von dem frei herumlaufenden Dalmatiner begrüßt wurde. Da die Frau fürchtete, gebissen zu werden, versuchte sie den Hund mithilfe eines von ihr mitgeführten Kleidersacks abzuwehren. Dabei strauchelte sie, kam zu Fall und zog sich erhebliche Verletzungen zu. Das Gericht entschied, dass sie einen Anspruch auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld hat. Das Argument der Ladenbesitzerin, der Hund habe die Kundin lediglich begrüßen wollen und diese habe überreagiert und den Unfall selbst verursacht, wiesen die Richter als unbegründet zurück. Daher sollten Hundebesitzer ihren Liebling immer im Blick und vor allem im Griff haben. Mit einer Hundehalterhaftpflicht lässt sich dann das verbliebene Risiko finanziell minimieren. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Immobilien sind en Vogue. Das liegt vor allem an den günstigen Finanzierungskonditionen. Auch 2014 dürfte sich das Baugeld nicht fundamental verteuern. Was tun, wenn man noch in der Zinsbindung steckt? Generell gilt: spätestens drei Monate vor Ablauf der Zinsbindung sollte man sich um ein Anschlussdarlehen kümmern. So bleibt genügend Zeit, verschiedene Angebote zu vergleichen und sich die beste Lösung herauszusuchen. Läuft das Darlehen in den nächsten zwölf Monaten aus, können sich Eigentümer bereits jetzt ein günstiges neues Darlehen sichern – ganz ohne Zinsaufschläge oder Strafzahlungen. Das Stichwort lautet hier „bereitstellungszinsfreie Zeit“. Diese handhaben alle Banken unterschiedlich, daher sollte man an diesem Punkt genau nachhaken. Ähnlich verhält es sich bei Forward-Darlehen. Dies ist für diejenigen interessant, die in den nächsten zwölf bis 60 Monaten ihre Finanzierung neu regeln müssen. Die Zinssicherheit muss man sich jedoch durch einen Zinsaufschlag erkaufen. Ein Tipp zum Schluss: Bei einer Zinsbindung von mehr als zehn Jahren, kann das Darlehen bereits zurückgezahlt werden, wenn die ersten zehn Jahre verstrichen sind. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Die Privathaftpflichtversicherung bietet je nach Geldbeutel und Absicherungswunsch eine Vielzahl an Möglichkeiten. Entscheidend für die Versicherungsleistung im Schadensfall ist die so genannte Deckungssumme, also der maximal versicherte Schaden. Die Deckungssumme liegt bei mindestens 3 Mio. Euro, beträgt aber oftmals auch 10 Mio. Euro oder mehr. Gezahlt wird jeweils ein Betrag in Höhe des nachgewiesenen Schadens bis maximal zu der im Versicherungsschein genannten Deckungssumme für Personen- und Sachschäden.
Der Schutz der Privathaftpflichtversicherung gilt rund um die Uhr und besteht auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr. Jede Haftpflichtversicherung enthält einige Ausschlüsse, das heißt in diesen Fällen gewährt der Versicherer keinen Schutz. Dazu gehören etwa Schäden, die man selbst erleidet, Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt, Ansprüche wegen verloren gegangener Sachen, Strafen und Bußgelder, oder Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges herbeigeführt werden. Dafür gibt es separate die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung. Wichtig: Wenn ein neues Risiko hinzukommt, etwa ein Hund, muss es gesondert versichert werden. (Quelle CASMOS Media GmbH)